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Große Pläne brauchen finanzielle Freiheit.

Unabhängig davon, was du tun möchtest, bevor du alt und grau bist: wichtig ist, dass du finanziell abgesichert bist. Sorge deshalb einfach in kleinen Schritten mit LBS-Bausparen und staatlicher Förderung vor. Erfahre alles über bis zu 500 € Startvorteil* und finde jetzt mit dem Rechner deine persönliche Förderung heraus.

* Es gelten Fördervoraussetzungen.

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Ermittle deinen Startvorteil. Finde in wenigen Schritten heraus, wie sehr du von staatlicher Förderung und LBS-Bausparen profitieren kannst. | Zeitschrift Finanztest - Testsieger in NRW

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Ich bin zwischen 16 und 25 Jahre alt:

Ich bin Arbeitnehmer oder Azubi:

InfoRiester-Starterbonus

Mit der Riester-Förderung unterstützt dich der Staat großzügig beim Aufbau deiner Altersvorsorge. Mit LBS-Riester-Bausparen erhalten alle unter 25 Jahre neben der Grundzulage von bis zu 154 € einmalig einen Bonus von 200 € auf ihr Riester-Bausparkonto (bei Einzahlung des Mindesteigenbeitrags von 60 € p. a.).
einmaliger Riester-Starterbonus
200 €
InfoRiester-Zulage

LBS-Riester-Bausparen lohnt sich! Du profitierst dabei als Azubi oder Arbeitnehmer in der Spar- und Darlehensphase von attraktiven Riester-Zulagen und ggf. Steuervorteilen. Als Single bekommst du bis zu 154 € pro Jahr, mit Kindern oder als Ehepaar ggf. noch mehr. Details erfährst du in einer persönlichen Beratung.

Übrigens: Die höchstmögliche Förderung zahlt der Staat, wenn du jährlich 4 % deines Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 €) abzgl. Zulagen sparst. Mindestens aber 60 € pro Jahr. Einkommensgrenzen müssen nicht beachtet werden.
jährliche Riester-Zulage
154 €
InfoWohnungsbauprämie (WoP)

Für eigene Sparleistungen belohnt dich der Staat mit 8,8 % WoP (bei wohnwirtschaftlicher Verwendung). Gefördert werden jährlich Spareinzahlungen von bis zu 512 € als Single (Einkommensgrenze: 25.600 €*) und bis zu 1.024 € bei Ehepaaren (Einkommensgrenze: 51.200 €*). Das macht dann eine jährliche WoP von bis zu 45 € für Singles und bis zu 90 € für Ehepaare.

* Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. „Brutto“ kannst du wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen.
max. Wohnungsbauprämie
45 €
InfoArbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhältst du als Prämie auf die Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die viele Arbeitgeber in Höhe von bis zu 480 € pro Jahr neben dem Gehalt zahlen.

Du erhältst dabei 9 % auf max. 470 € VL vom Staat oben drauf. Zahlt dein Arbeitgeber nicht die vollen 40 € VL pro Monat, kannst du die Summe selber aufstocken. Singles erhalten so max. 43 €, Ehepaare bis zu 86 € pro Jahr (Einkommensgrenzen pro Jahr: 17.900 € bei Singles*, 35.800 € bei Ehepaaren*).

* Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. „Brutto“ kannst du wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen.
max. Arbeitnehmer-Sparzulage
43 €
InfoSteuervorteil

Deine eigenen Riester-Sparleistungen kannst du in der Einkommensteuer-Erklärung als Sonderausgaben angeben. Übersteigt der daraus entstehende Steuervorteil die Riester-Zulagen, so kannst du diesen Überschuss für dich verbuchen.
Steuervorteil
67 €
Startvorteil im 1. Jahr*
509 €

Zeitschrift Finanztest - Testsieger in NRW* Beispielrechnung mit 21.000 € Bruttogehalt im Sparjahr und im Vorjahr, mtl. Beitrag 100 €, davon 57 € auf einen Riester-Bausparvertrag, 43 € auf einen weiteren Bausparvertrag. Für die Riester-Förderung gelten Fördervoraussetzungen, u.a. muss zur Erlangung der vollen Zulagen ein sog. Mindesteigenbeitrag erbracht werden. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage (9 % auf bis zu 470 € jährliche Vermögenswirksame Leistungen) und die Wohnungsbauprämie (8,8 % auf bis zu 512 € jährliche Sparleistungen) gelten Einkommensgrenzen. Für alle Förderungen gelten besondere Verwendungsbestimmungen. Details erfährst du in einer persönlichen Beratung.

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* Voraussetzung: ein LBS-Riester-Bausparvertrag. Es gelten weitere Fördervoraussetzungen.

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* Die Grundzulage beträgt 154 € je förderberechtigte Person pro Jahr. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 €, abzüglich der Zulagen in einen LBS-Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden, mindestens jedoch 60 €. Wird weniger eingezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt.

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* Voraussetzung: ein LBS-Bausparvertrag ohne Wohn-Riester. Es gelten weitere Fördervoraussetzungen.

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* Voraussetzung: ein LBS-Bausparvertrag ohne Wohn-Riester. Es gelten weitere Fördervoraussetzungen.

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* Auf Riester-Sparbeiträge erhält man gegebenenfalls zusätzliche Steuervorteile. Beispielrechnung mit 21.000 € Bruttogehalt im Sparjahr und im Vorjahr. Mtl. Beitrag 100 €, davon 57 € auf einen LBS-Riester-Bausparvertrag sowie 43 € auf einen weiteren LBS-Bausparvertrag.

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* Beispielrechnung mit 21.000 € Bruttoeinkommen. Mtl. Beitrag 100 €, davon 57 € auf einen LBS-Riester-Bausparvertrag sowie 43 € auf einen weiteren LBS-Bausparvertrag. Die staatliche Förderung besteht aus Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Es gelten Fördervoraussetzungen.

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* Maximale Grundzulage pro förderberechtigte Person. Eheleute mit jeweils eigenem Riester-Vertrag können je 154 € Grundzulage erhalten. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage. Es gelten Fördervoraussetzungen.

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Fax Münster: 0251/412-5190
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Telefon: 0251/412-5060
E-Mail: gregor.schneider@lbswest.de
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Uwe Körbi
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Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
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DE 223 434 067
Zuständige Aufsichtsbehörde
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Graurheindorfer Straße 108
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